Der Narrenrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorstand
  • Zunfträte
  • Gruppenführer, mit einer weiteren Person der Gruppenführung

Zur Sitzung des Narrenrates wird vom Zunftmeister oder Schriftführer unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens 1 Woche vorher eingeladen.

Der Narrenrat ist für organisatorische Angelegenheiten der Vereinsziele und Vereinsaufgaben zuständig. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorschlag von qualifizierten Mitgliedern zur Wahl an der Mitgliederversammlung als Zunftrat
  • Umsetzung der Ziele und Aufgaben lt. § 2 der Satzung